TÜV-Assistenz / Mängelbeseitigung
Als WHG-zugelassener Tankschutz-Fachbetrieb und langjähriger Partner von TÜV, DEKRA und zahlreichen Sachverständigenbüros unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Überprüfungen. Unser Dienstleistungsangebot beginnt mit der Terminvereinbarung mit einem Prüfungsinstitut oder einem Sachverständigen. Bei der Prüfung Ihrer Tankanlage ist dann ein erfahrener Tankschutz-Monteur vor Ort.
Viele Betreiber von Tankanlagen wissen nicht, ob und wann sie vom Gesetzgeber zu einer Überprüfung ihrer Tankanlage verpflichtet sind. Wir kennen die Rechtslage genau und informieren Sie gerne ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Wussten Sie, dass...
Sie als Betreiber von …
oberirdischen Tankanlagen ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern
- Betreiber von unterirdischen Tankanlagen
gesetzlich verpflichtet sind, einen Sachverständigen mit der Prüfung Ihrer Tankanlage zu beauftragen?
eine Prüfung …
- vor der Inbetriebnahme
- nach einer wesentlichen Änderung
- in regelmäßigen Abständen
- bei endgültiger Stilllegung
durch einen Sachverständigen erfolgen muss?
Fachbetriebspflicht
Hier dürfen nur Profis ran!
Für Betreiber einer Heizölverbraucheranlage ab einer Füllmenge von 10.000 Litern gilt: Alle Arbeiten – angefangen vom Einbau und der Aufstellung, über die Instandhaltung und Instandsetzung bis hin zur Reinigung – dürfen nur von Tankschutz-Fachbetrieben durchführt werden, die eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorweisen können. Das gilt in der Regel auch für die Montage von Leckschutzauskleidungen und das Aufbringen von Tankinnenbeschichtungen.

Ihr Vorteil:
Sofortige Mängelbehandlung spart teure Nachprüfungen
Am Prüfungstermin begleitet unser Tankschutz-Monteur den Sachverständigen bei seiner Inspektion. Eventuell festgestellte Mängel werden dann sofort durch unsere kompetenten Mitarbeiter beseitigt, sodass kostenpflichtige Nachprüfungen in der Regel vermieden werden. Denn als ein nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassener Tankschutz-Fachbetrieb sind wir berechtigt, Reparaturtätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen mit einem Lagervolumen ab 10.000 Litern auszuführen und die ordnungsmäße Mängelbeseitigung schriftlich zu bescheinigen.

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Walter Hüllenkremer
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